Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht in § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern. Das Regionale Bauamt Wolhusen ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen. Die Abteilung begleitet und überwacht zudem den Bauprozess.
Für die Gemeinde Werthenstein ist das Regionale Bauamt Wolhusen-Werthenstein-Doppleschwand in Wolhusen zuständig. Weitere Infos finden Sie hier: