Das Teilungsamt Werthenstein ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Werthenstein hatten.
Welche Tätigkeiten werden vom Teilungsamt ausgeführt?
- Sicherung des Erbgangs (Sicherungsinventar etc.)
- Erbenabklärungen, Erbgangseröffnung
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
- Steuer-/öffentliches Inventar
- Mitwirkung bei der Teilung
- Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge
Gleichzeitig werden die Erbschaftssteuern für die Gemeinde und den Kanton veranlagt und bezogen.