Einbürgerungen
In der Gemeinde Werthenstein entscheidet die Bürgerrechtskommission abschliessend über Einbürgerungsgesuche. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Einbürgerungswillige beim Sekretariat der Bürgerrechtskommission auf der Gemeindeverwaltung ein Gesuch stellen. Die mögliche Einbürgerung ist als Ergebnis – nicht als Beginn – einer geglückten Integration zu verstehen.
Voraussetzungen für Schweizer Bürger
- Sie haben in den letzten fünf Jahren vor der Gesuchseinriechung während 3 Jahren in Werthenstein gewohnt,
- Sie haben unmittelbar vor Einbürgerung während mindestens einem Jahr ununterbrochen in Werthenstein gewohnt und
- Sie geniessen in Werthenstein einen guten Ruf.
Einbürgerung Ausländer – ordentlich
Möchten Sie gerne den Schweizer Pass erwerben?
Voraussetzungen:
- Ausländerausweis C
- 10 Jahre Wohnsitz in Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren
- 3 der letzten 5 Jahre Wohnsitz in Werthenstein (im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung)
- Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in Deutsch zu verständigen
- Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Checkliste für Einbürgerungswillige
Zur Beantragung des Schweizer Passes ist die Einreichung des Einbürgerungsgesuches inkl. Beilagen notwendig. Das Bestellformular sowie die Checkliste finden Sie unten.
Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Einbürgerungsverfahren in Werthenstein melden Sie sich bei uns.
Einbürgerung Ausländer – erleichtert
Das Verfahren für die erleichterte Einbürgerung (verheiratet mit Schweizer/in / Nachkomme Schweizer/in / Ausländer/in der 3. Generation) läuft über das Staatssekretariat für Migration (SEM) beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.
Gesuchsformulare können unter ch@sem.admin.ch bestellt werden.