
Geburt
Geburten werden der Gemeinde direkt vom zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Es ist jedoch Aufgabe der Eltern, bei der Einwohnerkontrolle eine Kopie der Krankenversicherungspolice des Kindes einzureichen und die Konfession mitzuteilen.
Haben Sie bereits Familienzulagen/Geburtszulagen beantragt? Hier finden das Anmeldeformular.
Bei Fragen gibt Ihnen die AHV-Zweigstelle gerne Auskunft.
Mütter- und Väterberatung
Sie sind Eltern geworden oder haben Kinder unter fünf Jahren und haben Fragen rund um die Erziehung, Ernährung und Entwicklung Ihres Kindes? Gerne hilft Ihnen die für die Gemeinde Werthenstein zuständige Mütter- und Väterberatung des SoBZ Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil in Schüpfheim weiter. Alle Informationen finden Sie hier.
Betreuungsgutscheine
Am 1. Januar 2026 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie dessen Verordnung im Kanton Luzern in Kraft getreten. Das Gesetz gewährleistet ein qualitativ gutes und finanziell für alle Familien im Kanton Luzern tragbares Betreuungsangebot in allen Luzerner Gemeinden. Das Kindeswohl steht im Zentrum, womit die Chancengerechtigkeit und die Entwicklung der Kinder gefördert werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Attraktivität des Kantons Luzern für Bevölkerung und Wirtschaft werden gestärkt.
Ab dem 1. August 2026 gilt das neue System der Betreuungsgutscheine nach KiBeG für Kinder in der familienergänzenden Kinderbetreuung. Das Gesuch kann ab dem 3. August 2026 erfasst werden. Zur Prüfung eines möglichen Anspruchs ab dem 1. August 2026 hat der Kanton Luzern einen Onlinerechner zur Verfügung gestellt.
Das Gesuch für die Anmeldung der Betreuungsgutscheine können Sie über das Onlineportal my.lu.ch erfassen.
