Wegzug in eine andere Gemeinde

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden.

  • Ihren Wegzug können Sie direkt mit eUmzug melden, wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht haben oder im Besitz der Niederlassungsbewilligung C oder einer Aufenthaltsbewilligung B sind.
  • Mit einem Ausländerausweis Kategorie F/G/L/N, bitten wir Sie, die Abmeldung per Online-Formular oder bei uns am Schalter zu machen.

Preis: gratis