Abteilungen

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Gemeindeverwaltung Werthenstein
Marktweg 2
6110 Wolhusen-Markt

Öffnungszeiten:
Montag / Dienstag / Donnerstag / Freitag
08.00 – 11.30 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Vor allgemeinen Feiertagen:
bis 16.00 Uhr

Gemeinde Info Werthenstein
Nebst den regelmässigen Medienmitteilungen informiert die Gemeinde Werthenstein halbjährlich im Gemeinde Info (Heft) über Zahlen aus der Verwaltung und Projekte. Das Gemeinde Info wird Ende Januar und Ende Juli allen Haushaltungen im Gemeindegebiet zugestellt.

Redaktion Gemeinde Info: Gemeindeverwaltung Werthenstein, Michelle Koch

Zuständige Personen

Für die Gemeinde Werthenstein ist das Betreibungsamt Malters-Schwarzenberg-Werthenstein zuständig.

Herzlich willkommen

Ziehen Sie nach Werthenstein, wechseln Sie die Wohnung, sind Sie Wochenaufenthalter oder benötigen Sie eine Wohnsitzbestätigung? Hier sind Sie richtig.

eUmzug CH

Eine Adressänderung (Zuzug nach Werthenstein, Wegzug aus Werthenstein, Umzug innerhalb der Gemeinde) melden Sie am einfachsten über den nachfolgenden Link:
eUmzugCH

Zurzeit besteht beim eUmzug ein Fehler bei der Verifizierung der Personendaten, dieser sollte im ersten Quartal des Jahres 2024 behoben werden. Wir bitten Sie einen Zuzug, Wegzug oder Umzug innerhalb der Gemeinde vorübergehend entweder persönlich am Schalter oder telefonisch bei der Einwohnerkontrolle zu melden.

Alternativ melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug beim Schalter der Einwohnerkontrolle zur Anmeldung.

Erforderliche Unterlagen / Schweizer Staatsangehörige

  • Heimatschein (bei Familie pro volljährige Person) oder
  • Interims-/Heimatausweis bei Wochenaufenthalt
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind oder Kinder haben)
  • Aktuelle Krankenkassenversicherungskarte der zuziehenden Personen
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag bei Mietverhältnis

Erforderliche Unterlagen / Ausländische Staatsangehörige

  • Pass oder bei EU-Bürger Identitätskarte (Personalausweis)
  • Ausländerausweis, bei Zuzug innerhalb der Schweiz
  • Arbeitsvertrag bei Zuzug aus dem Ausland
  • Aktuelle Krankenkassenversicherungskarte der zuziehenden Personen
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag bei Mietverhältnis

Für die Anmeldung werden Fr. 35.00 erhoben. Die Abmeldung ist kostenlos.

Zuständige Personen

Der Gemeindeammann leitet den Finanzhaushalt und verwaltet unter der Aufsicht des Gemeinderats das Vermögen der Einwohnergemeinde. Er ist für folgende weitere Sachbereiche zuständig:

  • Versicherungen
  • Regionales Bauamt
  • Raumplanung
  • Grundbuch und Vermessung
  • Verwaltung und Unterhalt Liegenschaften
  • Öffentliche Anlagen
  • Friedhöfe
  • Gemeindestrassen und -plätze
  • Güter- und Privatstrassen
  • Öffentlicher Verkehr
  • Strassenbeleuchtung
  • Winterdienst
  • Werkdienst

Zuständige Personen

Die Gemeindekanzlei ist zuständig für die Vorbereitung bzw. Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern. Grundlage für die Sondersteuern ist die kantonale Gesetzgebung.

Handänderungssteuer
Gegenstand der Handänderungssteuer ist der Wechsel im Eigentum an einem Grundstück (z.B. durch Kauf, Tausch, Schenkung, Erbteilung usw.) oder der Wechsel der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück. Steuerpflichtig ist der Erwerber oder die Erwerberin. Die Handänderungssteuer beträgt 1,5 % des Handänderungswertes. Der Handänderungswert besteht aus sämtlichen Leistungen des Erwerbers oder der Erwerberin oder ist gleich dem Katasterwert (in der Regel ist der höhere Wert massgebend).

Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Objektsteuer. Steuerpflichtig ist der bei einer Veräusserung eines Grundstückes erzielte Gewinn. Ausnahme: Gewinne aus der Veräusserung von Geschäftsvermögen unterliegen nicht der Grundstücksgewinnsteuer sondern der Einkommens- oder Gewinnsteuer gemäss Steuergesetz. Steuerpflichtig wird der Verkäufer oder die Verkäuferin des Grundstücks, wenn durch den Verkauf ein Grundstückgewinn erzielt wurde.

Elektronisches Formular GGSt
Das Grundstückgewinn-Steuererklärungsformular inkl. Wegleitung ist auf der Homepage der Dienststelle Steuern aufgeschaltet. Die Steuererklärung kann direkt am PC ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden:

Erbschaftssteuern
Nach Annahme der Erbschaft durch die Erben erfolgt die Erbschaftssteuerveranlagung durch das Teilungsamt Werthenstein. Die Erbschaftssteuern werden für die Gemeinde und den Kanton gemeinsam erhoben und bemessen sich wie folgt:

  • Ehegatten: steuerfrei
  • Nachkommen (Kinder, Enkel): 1% und Zuschlag je nach Höhe des Erbteils
  • elterlicher Stamm (Eltern, Geschw., Nichten, Neffen): 6% und Zuschlag je nach Höhe des Erbteils
  • grosselterlicher Stamm (Onkel, Tante, Cousin/e): 15% und Zuschlag je nach Höhe des Erbteils
  • nicht verwandte Personen: 20% und Zuschlag je nach Höhe des Erbteils

Die Steuerkalkulatoren für die Grundstückgewinn- und die Erbschaftssteuer finden Sie auf der Webseite der kantonalen Dienststelle Steuern.

Zuständige Personen

Das Zivilstandsamt hält durch amtliche Beurkundung die persönliche und familienrechtliche Stellung des Bürgers und der Bürgerin bzw. des Einwohners und der Einwohnerin fest:

  • Geburten
  • Eheschliessungen
  • Namenserklärungen
  • Todesfälle
  • Heimatscheine, Personenstandsausweis und Familienscheine
  • Anerkennungen

Für die Gemeinde Werthenstein ist das Regionale Zivilstandsamt Wolhusen zuständig.