Sterben

Teilungsamt

Das Teilungsamt Werthenstein ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Werthenstein hatten.

Welche Tätigkeiten werden vom Teilungsamt ausgeführt?

  • Sicherung des Erbgangs (Sicherungsinventar etc.)
  • Erbenabklärungen, Erbgangseröffnung
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
  • Steuer-/öffentliches Inventar
  • Mitwirkung bei der Teilung
  • Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge

Gleichzeitig werden die Erbschaftssteuern für die Gemeinde und den Kanton veranlagt und bezogen.

Kontaktperson

Friedhof / Bestattungen

Meldeverfahren im Todesfall

Todesfall im Heim
Stirbt eine Person in einem Altersheim, wird die Todesmeldung an das Zivilstandsamt direkt von der Heimverwaltung vorgenommen. Das Zivilstandsamt informiert anschliessend die Einwohnerkontrolle des Wohnortes.

Todesfall im Spital
Stirbt eine Person im Spital, meldet das Spital den Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes und dieses wiederum der Einwohnerkontrolle des Wohnortes.

Todesfall zu Hause
Stirbt eine Person zu Hause, ist ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus und leitet diese umgehend dem Regionalen Zivilstandsamt weiter, das anschliessend die Einwohnerkontrolle des Wohnortes informiert. Die Angehörigen werden gebeten, den Todesfall innert zwei Tagen beim Teilungsamt der Wohngemeinde der verstorbenen Person persönlich zu melden. Dadurch kann das Teilungsamt die Angehörigen über das weitere Vorgehen informieren und ihnen bei Fragen behilflich sein.

Weitere Informationen finden Sie im Friedhofreglement unter Rechtssammlung.