Die Gemeindekanzlei ist zuständig für die Vorbereitung bzw. Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern. Grundlage für die Sondersteuern ist die kantonale Gesetzgebung.
Handänderungssteuer
Gegenstand der Handänderungssteuer ist der Wechsel im Eigentum an einem Grundstück (z.B. durch Kauf, Tausch, Schenkung, Erbteilung usw.) oder der Wechsel der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück. Steuerpflichtig ist der Erwerber oder die Erwerberin. Die Handänderungssteuer beträgt 1,5 % des Handänderungswertes. Der Handänderungswert besteht aus sämtlichen Leistungen des Erwerbers oder der Erwerberin oder ist gleich dem Katasterwert (in der Regel ist der höhere Wert massgebend).
Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Objektsteuer. Steuerpflichtig ist der bei einer Veräusserung eines Grundstückes erzielte Gewinn. Ausnahme: Gewinne aus der Veräusserung von Geschäftsvermögen unterliegen nicht der Grundstücksgewinnsteuer sondern der Einkommens- oder Gewinnsteuer gemäss Steuergesetz. Steuerpflichtig wird der Verkäufer oder die Verkäuferin des Grundstücks, wenn durch den Verkauf ein Grundstückgewinn erzielt wurde.
Elektronisches Formular GGSt
Das Grundstückgewinn-Steuererklärungsformular inkl. Wegleitung ist auf der Homepage der Dienststelle Steuern aufgeschaltet. Die Steuererklärung kann direkt am PC ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden:
Erbschaftssteuern
Nach Annahme der Erbschaft durch die Erben erfolgt die Erbschaftssteuerveranlagung durch das Teilungsamt Werthenstein. Die Erbschaftssteuern werden für die Gemeinde und den Kanton gemeinsam erhoben und bemessen sich wie folgt:
- Ehegatten: steuerfrei
- Nachkommen (Kinder, Enkel): 1% und Zuschlag je nach Höhe des Erbteils
- elterlicher Stamm (Eltern, Geschw., Nichten, Neffen): 6% und Zuschlag je nach Höhe des Erbteils
- grosselterlicher Stamm (Onkel, Tante, Cousin/e): 15% und Zuschlag je nach Höhe des Erbteils
- nicht verwandte Personen: 20% und Zuschlag je nach Höhe des Erbteils
Die Steuerkalkulatoren für die Grundstückgewinn- und die Erbschaftssteuer finden Sie auf der Webseite der kantonalen Dienststelle Steuern.